Richtlinie D

Beschaffung von Material und Ausbau von Jugendräumen

Ziel der Förderung ist die Unterstützung beim Kauf von Materialien, die ausschließlich der Freizeitgestaltung von Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit dienen sowie beim Kauf von Material für den Ausbau von Jugendräumen.

Was wird gefördert ?

  • Bücher für die Jugendarbeit (Jugendliteratur, Fachliteratur, Noten, etc.),
  • Material für die eigene schöpferische Tätigkeit der Jugendgruppen,
  • audiovisuelle Medien und Musikinstrumente,
  • Gruppenzelte einschließlich Zubehör für nicht feste Zeltlagerplätze,
  • Sportgeräte, wenn sie ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des § 11 des SGB VIII eingesetzt werden,
  • Verbrauchsmaterialien, sofern sie in direktem Zusammenhang mit Maßnahmen der Jugendarbeit stehen,
  • Material für den Ausbau von Jugendräumen.

Bitte beachtet zu den förderfähigen Materialien die Ausführungen in der Richtlinie D !

Beantragung

Die Richtlinie D richtet sich an die Ortsgruppen der Mitgliedsverbände des KJR und deren Zusammenschlüsse sowie an sonstige gemeinnützige freie Träger der Jugendarbeit im Main-Taunus-Kreis. Die Anträge müssen bis zum 01.03. des jeweiligen Antragsjahres beim KJR eingehen.