Förderrichtlinien bis 2024
Der Main-Taunus-Kreis fördert die Jugendarbeit der Verbände und Vereine ideell und materiell in Form von Zuschüssen für Maßnahmen und Materialien. Grundlagen hierfür sind § 12 SGB VIII - Förderung der Jugendverbände und § 74 SGB VIII - Förderung der freien Jugendhilfe.
Der Kreisjugendring Main-Taunus verwaltet diese Fördermittel im Auftrag des Kreises. Wir prüfen Förderanträge und Abrechnungen und leiten die finanziellen Mittel an die Vereine und Verbände weiter. Diese Förderung erfolgt auf der Grundlage von drei Richtlinien, die die Vertreter der Mitgliedsverbände gemeinsam mit dem Kreisjugendring erarbeitet haben.
Die unten aufgeführten Richtlinien sind nur noch bis zum Maßnahmejahr 2024 gültig.
Ab dem Maßnahmejahr 2025 gelten neue, überarbeitete Richtlinien. Diese werden hier zeitnah veröffentlicht...
Welche Zuschüsse gibt es?
- Förderung von Freizeit- und Bildungsveranstaltungen von Jugendverbänden (Richtlinie I)
- Individualförderung (Richtlinie I Sozialfond)
- Förderung der außerschulischen Jugendbildung und der Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit (Richtlinie II)
- Beschaffung von Material und Ausbau von Jugendräumen (Richtlinie III)
Wo und wie könnt ihr die Zuschüsse beantragen ?
Wo die Zuschüsse beantragt werden, hängt maßgeblich von der jeweiligen Förderrichtlinie ab. Zudem ist es wichtig, ob man selbst Mitglied im KJR ist oder einer Ortsgruppe eines Kreisverbandes angehört. Antragsformulare und Formulare für die Abrechnung von Maßnahmen findet ihr auf den Seiten der jeweiligen Richtlinien (bitte die jeweiligen Teilnahmelisten nicht vergessen).
Wie hoch sind die Zuschüsse ?
Über die Höhe der Zuschüsse entscheiden jedes Jahr im Frühjahr Vertreter der Mitgliedsverbände und des Kreisjugendringes im Finanzausschuss des KJR auf der Grundlage der vorliegenden Anträge. Ab Mitte Mai können die Kreisleitungen der Mitgliedsverbände und der Kreisjugendring Auskunft über die genaue Höhe der Zuschüsse im aktuellen Jahr geben.
Wie kommt ihr an das Geld ?
Zuschüsse werden in der Regel erst nach Beendigung der Veranstaltung/Fahrt bzw. nach der Anschaffung der benötigten Materialien ausgezahlt. Hierzu ist es nötig, dass ihr möglichst schnell eure Abrechnung und alle erforderlichen Nachweise an euren Kreisverband oder den Kreisjugendring schickt. Nach der vorgeschriebenen Prüfung werden dann die zugesagten Zuschüsse überwiesen. Bis dahin müsst ihr u.U. eure geplante Maßnahme zwischenfinanzieren. Tipps hierzu erhaltet ihr beim Kreisjugendring.
Wohin wendet ihr euch, wenn ihr Fragen habt?
Bei allen Fragen zur Finanzierung von Maßnahmen und zur Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen könnt ihr euch gerne per Telefon oder eMail an unsere Geschäftsstelle wenden.