Richtlinie II

Förderung der Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit und der außerschulischen Jugendbildung

Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Arbeit der im Main-Taunus-Kreis tätigen Mitgliedsverbände und sonstigen freien Träger der Jugendarbeit auf Kreisebene im Bereich der außerschulischen Jugendbildung und der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit.

Was wird gefördert ?

  • Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung, die sich mit der Mitbestimmung in jugendpolitischen Gremien und der Problembewältigung in den Lebensbereichen Familie, Schule, Betrieb oder Freizeit sowie mit themenbezogenen Veranstaltungen zur gesellschaftspolitischen Bildung beschäftigen.
  • Seminare zur Aus- und Weiterbildung von Jugendgruppenleiter/innen sowie Teamer/innen in der außerschulischen Bildungsarbeit, wenn es sich um pädagogische, didaktische und jugendpolitische Inhalte handelt, die von einem fachlich qualifizierten Referenten/Team durchgeführt werden. Gefördert werden hier insbesondere Maßnahmen zum Erwerb der Jugendleiter-Card (JuLeiCa).

Anträge nach Richtlinie II müssen spätestens bis zum 01.03. beim KJR eingegangen sein.

Neues Antrags-Tool für Richtlinie II

Stand: 18.07.2023
Ab 2023 gibt es auch für die Richtlinie II ein neues Antrags-Tool im Excel-Format zur Abwicklung des gesamten Verfahrens vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis. Die darin enthaltenen Formulare können, nachdem ihr die notwendigen Angaben gemacht habt, direkt ausgedruckt werden.

  • Alle Antragsteller benötigen nur die enthaltenen Einzelanträge und die Einzelverwendungsnachweise.
  • Mitgliedsverbände des KJR nutzen bitte auch den Sammelantrag und den Gesamtverwendungsnachweis.