Richtlinienänderung ab 2025

Achtung ! Die Richtlinien des Kreisjugendrings zur Förderung der Jugendarbeit der Vereine und Verbände ändern sich ab dem Maßnahmejahr 2025

Förderung der Jugendarbeit

Richtlinien des Kreisjugendrings zur Förderung der Jugendarbeit der Vereine und Verbände ab dem Maßnahmejahr 2025

Richtlinie A

Gefördert werden zusammenhängende mehrtägige Fahrten und Aktionen mit Kindern und Jugendlichen

Richtlinie B

Förderung der außerschulischen Jugendbildung

Richtlinie C

Förderung der Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit

Richtlinie D

Förderung von Material für die Jugendarbeit und den Ausbau von Jugendräumen

Alte Richtlinien bis 2024

Depractet ! Richtlinien des Kreisjugendrings zur Förderung der Jugendarbeit bis zum Maßnahmejahr 2024