Richtlinie B

Förderung der außerschulischen Jugendbildung

Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Arbeit der im Main-Taunus-Kreis tätigen Jugendverbände und sonstigen Träger der Jugendarbeit auf Kreisebene im Bereich zentraler Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung.

Was wird gefördert ?

Gefördert werden Maßnahmen, die sich mit der Mitbestimmung in jugendpolitischen Gremien und der Problembewältigung in den Lebensbereichen Familie, Schule, Betrieb oder Freizeit sowie mit themenbezogenen Maßnahmen zur gesellschaftspolitischen Bildung beschäftigen.

Frist

Anträge nach Richtlinie B müssen spätestens bis zum 01.03. beim KJR eingegangen sein