Richtlinie A
Förderung von Freizeitveranstaltungen
Ziel der Richtlinie A ist die Unterstützung der Jugendarbeit im Main-Taunus-Kreis bei der Durchführung von Freizeitveranstaltungen von
- Jugendverbänden und deren Zusammenschlüssen (Mitgliedsverbände des KJR) und
- sonstigen anerkannten und gemeinnützigen freien Trägern der Jugendarbeit aus dem Main-Taunus-Kreis.
Die Förderung umfasst die
- allgemeine Förderung für alle Teilnehmer/innen
- Individualförderung nach sozialen Gesichtspunkten (Sozialfond)
Bei wem wird die Förderung beantragt ?
- Ortsgruppen von Mitgliedsverbänden des KJR beantragen die Zuschüsse bei ihrem Mitgliedsverband/Kreisverband
- Sonstige anerkannte und gemeinnützige freie Träger der Jugendarbeit reichen ihren Antrag grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme direkt beim KJR ein
Frist
- die Anträge müssen spätestens bis zum 01.03. des laufenden Jahres dem KJR vorliegen
- für Ortsgruppen von Mitgliedsverbänden des KJR gelten die Fristen der jeweiligen Mitgliedsverbände (müssen immer vor dem 01.03. liegen !)
Individualförderung (Sozialfond)
Ziel der Individualförderung ist es, Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Bevölkerungskreisen des Main-Taunus-Kreises die Teilnahme an den nach Richtlinie A geförderten Veranstaltungen zu ermöglichen. Förderungsfähig sind hier nur Kinder und Jugendliche ab dem 6.Geburtstag und bis zum 21.Geburtstag, deren Familien den Teilnahmebeitrag nicht oder nicht vollständig bezahlen können.
Über die Individualförderung entscheiden die antragstellenden Träger der Veranstaltung nach pädagogischem Ermessen und sozialen Gesichtspunkten. Die Förderungswürdigkeit der Teilnehmenden wird vom antragstellenden Träger mit rechtsverbindlicher Unterschrift bestätigt.