Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Seit dem 25.05.2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als direkt anwendbares Recht in Deutschland, woraufhin sich auch die bestehenden Datenschutzgesetze in Deutschland geändert haben und ändern werden.

Der Umgang mit personenbezogen Daten war bisher schon geregelt und hat durch die DSGVO eigentlich keinen prinzipiellen Änderungen erfahren. Insbesondere die mit der DSGVO zusammenhängenden und weitreichenden Verfahrensänderungen (z.B. Zustimmung zur Datenerhebung, Datenlöschung) erfordern aber eine Umstellung bestehender Organisationsformen und Verwaltungsabläufe auch in der Jugendarbeit.

Unsere Handreichung soll hierbei Hilfestellung geben und die wesentlichsten Pflichten für Jugendverbände erklären, um in Sachen Datenschutz gerüstet zu sein. Es geht hier weniger um die genaue Kenntnis der Vorschriften in der DSGVO oder der einzelnen Paragraphen im BDSG n.F. sondern vielmehr um den Transfer in der operativen Umsetzung in der Arbeit mit Kinden und Jugendlichen. Auch sind die Regelungen der DSGVO grundsätzlich nicht neu.