Richtlinie III

Beschaffung von Material und Ausbau von Jugendräumen

Ziel der Richtlinie III ist die Erleichterung der Beschaffung von Materialien, die ausschließlich der Freizeitgestaltung von Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit dienen.

Förderungsfähig ist die Beschaffung von Material für die Jugendarbeit, wie

  • Bücher für die Jugendarbeit (Jugendliteratur, Fachliteratur, Noten, etc.)
  • Material für die eigene schöpferische Tätigkeit der Jugendgruppen
  • audiovisuelle Medien, Musikinstrumente sowie Sportgeräte, Kleinzelte einschl. Zubehör
  • Großzelte für nicht feste Zeltlagerplätze
  • Verbrauchsmaterialien, sofern sie in direktem Zusammenhang mit Maßnahmen der Jugendarbeit stehen
  • Material für den Ausbau von Jugendräumen

Die Richtlinie III richtet sich an die Ortsgruppen der Mitgliedsverbände des KJR und deren Zusammenschlüsse sowie an sonstige anerkannte und gemeinnützige freie Träger der Jugendarbeit im Main-Taunus-Kreis.

Die Anträge müssen bis zum 01.03. des jeweiligen Antragsjahres beim KJR eingehen.

Erhöhung der Fördergrenzen und neue Formulare

Ab dem 01.01.2023 beträgt die Höhe des Zuschusses nun bis zu 70 % der tatsächlichen Kosten.
Die Förderung wird auf maximal 500,00 Euro pro Ortsgruppe oder Kreisverband und Antragsjahr erhöht.

Bitte nur die aktuellen Formulare aus dem Download nutzen. Alle vorangegangen Dokumente verlieren ihre Gültigkeit !