Förderung der Jugendarbeit

Richtlinien des Kreisjugendrings zur Förderung der Jugendarbeit der Vereine und Verbände ab dem Maßnahmejahr 2025
Richtlinie A

Gefördert werden zusammenhängende mehrtägige Fahrten und Aktionen mit Kindern und Jugendlichen
Richtlinie C

Förderung der Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit
Alte Richtlinien bis 2024

Depractet ! Richtlinien des Kreisjugendrings zur Förderung der Jugendarbeit bis zum Maßnahmejahr 2024