Förderung der Jugendarbeit

Richtlinien des Kreisjugendrings zur Förderung der Jugendarbeit der Vereine und Verbände ab dem Maßnahmejahr 2025

Richtlinie A

Gefördert werden zusammenhängende mehrtägige Fahrten und Aktionen mit Kindern und Jugendlichen

Richtlinie B

Förderung der außerschulischen Jugendbildung

Richtlinie C

Förderung der Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit

Richtlinie D

Förderung von Material für die Jugendarbeit und den Ausbau von Jugendräumen

Alte Richtlinien bis 2024

Depractet ! Richtlinien des Kreisjugendrings zur Förderung der Jugendarbeit bis zum Maßnahmejahr 2024