Richtlinienänderung ab 2025
Achtung ! Die Richtlinien des Kreisjugendrings zur Förderung der Jugendarbeit der Vereine und Verbände ändern sich ab dem Maßnahmejahr 2025
Förderung der Jugendarbeit
Richtlinien des Kreisjugendrings zur Förderung der Jugendarbeit der Vereine und Verbände ab dem Maßnahmejahr 2025
Richtlinie A
Gefördert werden zusammenhängende mehrtägige Fahrten und Aktionen mit Kindern und Jugendlichen
Richtlinie C
Förderung der Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit
Alte Richtlinien bis 2024
Depractet ! Richtlinien des Kreisjugendrings zur Förderung der Jugendarbeit bis zum Maßnahmejahr 2024