Bitte die Fristen 2024 beachten !

Mit dem neuen Jahr möchten wir alle Antragsteller für die Zuschüsse nach unseren Richtlinien I - III an folgende Fristen erinnern:

Verwendungsnachweise

  • Gesamtverwendungsnachweise nach Richtlinie I 2023 von Mitgliedsverbänden des Kreisjugendrings
    - Abgabe bis zum 15.Februar 2024
  • Gesamtverwendungsnachweise nach Richtlinie II 2023 von Mitgliedsverbänden des Kreisjugendrings
    - Abgabe bis zum 15.Februar 2024
  • Für alle anderen Antragsteller gilt grundsätzlich für die Richtlinien I und II:
    - Abgabe der Verwendungsnachweise bis spätestens 6 Wochen nach Maßnahmeende
  • Für Anträge nach Richtlinie III (Material für die Jugendarbeit) gilt grundsätzlich:
    - Abrechung des Materials bis zum 15.10. des Antragsjahres

Neuanträge

Für alle Antragsteller gilt grundsätzlich, dass die Anträge für das Jahr 2024 für alle Richtlinien bis zum 01.März 2024 beim Kreisjugendring eingegangen sein müssen. Über die Verteilung der Mittel entscheidet dann der Finanzausschuss des KJR im Frühjahr des Jahres.

Was tun bei verspäteten Anträgen ?

Grundsätzlich können Anträge auch nach dem 01.03. des laufenden Jahres eingereicht werden. In diesen Fällen kann über eine Mittelgewährung aber erst in einem Finanzausschuss im Herbst des laufenden Jahres entschieden werden. Hintergrund ist, dass z.B. nicht immer alle Veranstaltungen und Maßnahmen stattfinden oder die in der Gesamtheit beantragte Höhe der Fördermittel noch nicht ausgeschöpft wurde. Diese Restmittel können erst im Herbst ausreichend sicher prognostiziert werden. In der Praxis bedeutet das, dass der Träger - wenn alle Mittel erschöpft sind - keine Förderung für diese Maßnahmen erhält.
 

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur korrekt ausgefüllte Anträge bearbeiten können !