Infos zu Schutzkonzepten

Schutzkonzepte in der Jugendverbandsarbeit

Kinder und Jugendliche sind für Vereine und Verbände unerlässlich, denn sie bringen mit neuen, innovativen Ideen Schwung ins Vereinsleben und werden die Tätigkeiten auch in Zukunft fortführen. Gerade die helfenden Verbände (u.a. Feuerwehr, DRK oder THW) finden hier ihren Nachwuchs. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Kinder und Jugendliche eine Umgebung vorfinden, in der sie sich wohl und gut behütet fühlen. Zudem bietet die Jugendverbandsarbeit Angebote, die man bei öffentlichen Trägern der Jugendhilfe so nicht vorfindet.

Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ist in seinen Anforderungen zu Schutzkonzepten etwas ungenau, da sich dieses Gesetz i.d.R. an öffentliche Träger der Jugendhilfe und von öffentlichen Trägern beauftragte Einrichtungen richtet. Die Angebote in der Jugendverbandsarbeit sind aber stets freiwillige Angebote, die zunächst nicht durch das SGB VIII reglementiert sind.

Ausnahmen bestehen für die Träger der Jugendverbandsarbeit, die mit den öffentlichen Trägern Vereinbarungen nach § 8a und § 72a SGB VIII geschlossen haben oder die als Auftragnehmer der öffentlichen Träger aktiv sind. Diese Regelung wurde mit dem Bundeskinderschutzgesetz 2012 eingeführt und soll die freien Träger der Jugendhilfe mit ihren freiwilligen Angeboten „mit ins Boot holen“. Nur dann hat das SGB VIII im Rahmen der Schutzkonzepte verbindlichen Charakter für die freiwilligen Angebote. Kernpunkt ist aber, dass die öffentlichen Träger auf die freien Träger zugehen müssen, um mit ihnen diese Vereinbarungen zu schließen. Und hier bestehen bundesweit noch Lücken.

Aber um niemanden in die rechtlichen „Abgründe“ einzuführen, die ohnehin nur schwer nachvollziehbar sind, hier eine allgemein gültige Regel bzw. Anmerkung:
Schutzkonzepte in der Jugendverbandsarbeit sollten und müssen aus Sicht der Kinder und Jugendlichen obligatorisch sein, völlig unabhängig von rechtlichen Regelungen !

Die Praxis

Der Eintritt in einen Verein ist für Kinder und Jugendliche ein bedeutender Moment. Man freut sich aufs Knüpfen neuer Kontakte und möchte sich in den ausgewählten Aktivitäten beweisen. Da ist es verständlich, dass auch die Eltern hohe Erwartungen an die Vereine haben, vor allem was den Schutz ihrer Kinder betrifft. Sollte es nämlich zu einem Krisenfall bzw. Missbrauch jeglicher Art kommen, hinterlässt das bei den Kindern Schäden, die sie ein Leben lang begleiten werden.

Wovor müssen Kinder und Jugendliche geschützt werden ?

Als Vorstände und Betreuer*innen solltet ihr euch vor allem auf folgende Punkte konzentrieren und bei Bedarf sofort handeln:

  • sexualitätsbezogene Gruppenrituale
  • ständige „innige“ Umarmungen durch Betreuer
  • Gewalt der Kinder und Jugendlichen untereinander
  • pornographisches Material mit Kindern
  • sexueller Missbrauch
  • Nacktbilder aus der Umkleide
  • Duschen der Betreuer mit Minderjährigen
  • weitere Grenzverletzungen, z.B. Androhung von Gewalt oder körperliche Übergriffe, Bloßstellen, mangelnde Versorgung oder Anstiftung zu Ordnungswidrigkeiten / Straftaten

Hilfreiche Schritte zu einem Schutzkonzept

  • Bestimmt jemanden aus dem Verein, der für das Thema Kinderschutz verantwortlich ist. Benennt idealerweise eine männliche und eine weibliche Person als Ansprechpartner. Sie sollten nicht zum Vorstand gehören, denn so gehen sie unparteiisch mit dem sensiblen Thema um.
  • Die Ansprechpartner sollten entsprechend geschult, emphatisch und vertrauenswürdig sein, damit die Kinder das Gefühl haben, gehört und verstanden zu werden. Wenn ihnen ein Vorfall gemeldet wird, übernehmen sie zudem die Weitervermittlung an externe Anlaufstellen. Tipp: Der Vorstand sollte die Aufgaben des Ansprechpartners und die Handlungsabläufe genau festlegen.
  • Jeder Verein sollte einen Verhaltenskodex gegenüber Kindern und Jugendlichen haben, zu dem sich alle Mitglieder und MitarbeiterInnen verpflichten. Dieser wird durch einen Beschluss wirksam.
  • Organisiert eine Veranstaltung für alle BetreuerInnen, TrainerInnen, ReferentInnen zum Thema Kinderschutz, einschließlich einer Schulung bezüglich Grenzverletzungen. Ziel ist es, gemeinsam Verhaltensregeln gegenüber Kindern zu entwickeln und diese einzuhalten.
  • Führt die Pflicht zur Prüfung der Inhalte eines erweiterten Führungszeugnisses für alle haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen des Vereins ein, die mit Kindern im direkten Kontakt stehen.
  • Der/die Vereinsverantwortliche für Kinderschutz sollte Richtlinien für den Krisenfall erstellen. Diese sollten Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenzen und Aussagen zum Umgang mit der Öffentlichkeit umfassen.
  • Informiert alle involvierten Personen (Vereinsmitglieder, Eltern, Kinder und Jugendliche) über das Schutzkonzept und dessen Inhalte. Dies kann zum Beispiel in Form eines Berichts auf der Mitgliedsversammlung oder auf der Vereinswebsite erfolgen.
  • Nehmt ggf. Kontakt mit anderen Institutionen auf, deren Leistungen für euren Verein hilfreich sind (z.B. mit Jugendamt oder Landesverbänden).

Im Krisenfall handeln !

Sollte es im Verein zu einem Krisenfall kommen, fungiert der Ansprechpartner als erster Kontakt. Dieser informiert dann erforderlichenfalls die zuständigen Institutionen (Beratungsstellen, das Jugendamt, die Polizei u.a.) über den Vorfall.
Vorher sollte man sich aber unbedingt ein Bild von der konkreten Situation machen und beide Seiten anhören. Bei diesen Gesprächen sollten auch die Eltern mit einbezogen werden. Bestätigt sich dann allerdings der Tatbestand, dann besteht sogar die Pflicht des Verantwortlichen, die zuständigen Stellen zu informieren und evtl. sogar Anzeige zu erstatten.
Für die Ermittlung von strafrechtlich relevanten Sachverhalten sind Polizei und Staatsanwaltschaft verantwortlich, nicht der Verein.

Empfehlenswerte Links zum Thema

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.

ISA - Institut für soziale Arbeit e. V.

Schutz-Ju (Verbundprojekt FH Kiel, Uni Hildesheim, Uni Kassel, Hochschule Landshut)


Fachberatungsstellen im Main-Taunus-Kreis

Erziehungsberatungsstelle des Main-Taunus-Kreises, Schwalbach

Dort ist zugleich die „Fachstelle gegen sexuelle Gewalt“ und die „Beratung von Fachkräften zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung“ im Main-Taunus-Kreis angesiedelt

Beratungszentrum der Caritas, Flörsheim

Hilfe und Beratung für die ganze Familie

Wildwasser Wiesbaden

Fachberatungsstelle für Mädchen und Frauen“ bei sexueller Gewalt (seit kurzem auch mit Angeboten für Jungen)

Jugendamt des Main-Taunus-Kreises

Zentrale Anlaufstelle zur Sicherung des Kinderschutzes und zur Wahrnehmung der staatlichen Garantenpflicht

Die Kontaktdaten findet ihr unter den jeweiligen Links. In allen Stellen ist Beratung auch anonymisiert bzw. im Onlinechat möglich !