Ausnahmeregelung 2023
Die Bundeszentralstelle Juleica beim Bundesjugendring sowie die Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer haben sich darauf geeinigt, aufgrund der Pandemielage anteilig digitale Grundausbildungen und digitale Verlängerungsausbildungen zu ermöglichen. Die Sonderregelungen für 2021 und 2022 wurde nun bis zum 31.07.2023 verlängert.
Grundausbildung
Die bisherige Regelung wird weiter umgesetzt. Bis 31.07.2023 gilt entsprechend:
Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil ist notwendig. Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, der Umgang mit Erste-Hilfe-Kursen sowie die Bestimmung des unabdingbaren Präsenzanteils (der Bundesjugendring empfiehlt mind. 1/3 Präsenzteil), wird durch die jeweilige LZS bestimmt und geregelt.
Verlängerungsausbildung
Die bisherige Regelung wird weiter umgesetzt. Bis zum 31.07.2023 gilt entsprechend:
Verlängerungsausbildungen können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Es ist möglich, verschiedene, zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, die für die Verlängerung als gesamte Ausbildung anerkannt werden. Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, wird durch die jeweilige LZS bestimmt und geregelt.
Die Form der Ausbildungen sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.
Quelle: Deutscher Bundesjugendring