JugendleiterInnen-Card
Die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) wurde 1999 aus zwei Beweggründen eingeführt:
- Legitimation (Nachweis der Fähigkeit, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten)
- Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit
Die Juleica dient Jugendgruppenleiter*innen zur Legitimation gegenüber Teilnehmer*innen und deren Eltern, aber auch gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, die gemäß Kinder- und Jugendhilfegesetz zur Beratung und Hilfe angehalten sind (SGB VIII). Alle Infos zur Juleica gibt es hier...
Darüber hinaus soll sie aber auch als Nachweis für die Berechtigung zur Inanspruchnahme verschiedener Rechte und Vergünstigungen für Jugendgruppenleiter*innen dienen (siehe Vergünstigungen).
Wer bekommt die Juleica?
Ehrenamtliche, nebenamtliche und auch hauptamtliche Mitarbeiter*innen – sofern sie wie Jugendgruppenleiter*innen – tätig sind, können die Juleica beantragen. Die zukünftigen Jugendleiter*innen müssen entweder
- in einem dem Hessischen Jugendring angehörenden Jugendverband oder
- für einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gemäß SGB VIII § 75 oder
- für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (z.B. Gemeinden und Kreis) tätig sein.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein?
- Mindestalter 16 Jahre
- Nachweis der Teilnahme an einer 40-stündigen Juleica-Schulung
- einen gültigen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 3 Jahre)
- wer schon ausreichende pädagogische Kenntnisse durch eine entsprechende Berufsausbildung oder Studium erworben hat, benötigt i.d.R. keine Juleica-Ausbildung und kann die Juleica direkt beantragen
Wie kann man sich ausbilden lassen?
In den mindestens 40-stündigen Schulungen wird den angehenden Jugendleiter*innen ein umfangreiches Wissen vermittelt, das sie für ihr ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit qualifiziert. Die Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings und der Kreisjugendring selbst bieten diese Juleica-Schulungen zum Erwerb der Juleica an. Weitere Schulungsangebote gibt es hier...
Die Jugendgruppenleiterausbildung muss den Mindeststandards für die Kinder- und Jugendgruppenleiterausbildung der hessischen Jugendverbände entsprechen. Das bedeutet, dass unter anderem folgenden Themenblöcke behandelt werden:
- Entwicklungsprozesse im Kindes- und Jugendalter
- Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen
- Arbeit in und mit Gruppen
- Rolle und Selbstverständnis von Kinder- und Jugendleiterinnen und -leitern
- Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung
- Organisation und Planung
Wie wird die Juleica beantragt ?
Die Jugendleiter*innen-Card wird unter www.juleica-antrag.de beantragt. Für den Antrag muss man ein Foto, die Teilnahmebescheinigung der Schulung und den Nachweis der 1.Hilfe hochladen.
Die Juleica ist 3 Jahre gültig und muss dann verlängert werden. Der Folgeantrag muss innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf der Card erfolgen. Hierzu muss die Teilnahme an einer 8-stündigen Fortbildung nachgewiesen werden. Ein erneuter Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist nicht notwendig, jedoch empfehlenswert.