Freistellung in der Jugendarbeit
Was wäre das tägliche Leben ohne den Einsatz der Ehrenamtlichen in der sozialen Arbeit, im Brand- und Katastrophenschutz, dem Umweltschutz, im Sport, bei Veranstaltungen... ?
Ein Blick hinter die Kulissen offenbart, dass hinter dem Engagement Menschen stehen, die sich unermüdlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein funktionierendes Miteinander einsetzen.
Besonders in Hessen wird dieses Engagement honoriert und bietet mit der Freistellung für Berufstätige und der Lohnkostenerstattung für die Arbeitgeber nach § 42 HKJGB ein besonderes Instrument zur Förderung des Ehrenamtes. Für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst gilt ein entsprechender Erlass des Hessischen Innenministeriums.
Dreigeteiltes Antragsverfahren
Ab 01.07.2025 gilt in Hessen ein digitales Antragsverfahren für auf Landesebene organisierte Verbünde (außer Sport und Sonstige Träger). Es bleibt weiterhin bei einem "dreigeteilten" Antragsverfahren. Beachtet daher die Übersicht, damit ihr den richtigen Weg wählt:
- Wenn ihr für einen Jugendverband tätig seit, der auf Landesebene organisiert und Mitglied im Hessischen Jugendring ist, erfolgt die Antragsstellung online über das digitale Antragssystem der hessischen Jugendverbände im hjr.
- Wenn ihr im Bereich Sport ehrenamtlich in der Jugendarbeit aktiv seit, laufen die Anträge über die Sportjugend Hessen.
- Wenn ihr für sonstige Träger wie Vereine ohne Landesorganisation oder kommunale Jugendzentren ehrenamtlich aktiv seit, erfolgt die Antragsstellung über das Jugendamt des Main-Taunus-Kreises (Download Antrag).
Der Weg zur Freistellung und Lohnkostenerstattung
Download Übersicht "Weg zur Freistellung..." als PDF
Erstattung des Arbeitsentgelts für Arbeitgeber
Privaten Beschäftigungsstellen, die bezahlte Freistellung nach § 42 HKJGB gewähren, erstattet das Land Hessen die für die Fortzahlung der Entgelte bei der Freistellung entstandenen Kosten. Der Erstattungsanspruch muss innerhalb eines Jahres ab Entstehung beantragt werden. Dem Antrag ist eine Gehaltsabrechnung/Verdienstbescheinigung des Freistellungsmonats beizufügen. Die Lohnkostenerstattung erfolgt nach der Veranstaltung.
Die Prüfung des Anspruchs des Arbeitgebers auf Lohnkostenerstattung obliegt dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales (HAVS). Die Kostenerstattung von befürworteten Freistellungen erfolgt für die Arbeitgeber ab sofort ausschließlich über einen Online-Antrag.
Weitere Informationen und den Link zum Online-Antrag findet man hier beim Regierungspräsidium Gießen
Alle Änderungen und grundsätzliche Informationen erfahrt ihr beim Hessischen Jugendring auf dieser Seite...