Änderung der Förderrichtlinien ab 2023
Die Mitgliedsversammlung des Kreisjugendring Main-Taunus hat im Oktober 2022 Änderungen in den Förderrichtlinien ab dem Jahr 2023 beschlossen. Zum einen wurden die Fördersätze angepasst und zum anderen ein paar inhaltliche Veränderungen eingepflegt.
Mit den Änderungen möchte der Kreisjugendring zum einen den stetig steigenden Ausgaben - die auch vor der Jugendverbandsarbeit nicht halt machen - Rechnung tragen. Zum anderen möchte der KJR auch die Lebensrealitäten der Kinder und Jugendlichen und die inhaltlichen Veränderungen in der Jugendverbandsarbeit berücksichtigen. Die neuen Richtlinien findet ihr im Download.
Änderungen in Richtlinie I
- Für Freizeitmaßnahmen in eigenen Häusern des Zuwendungsempfängers und Zeltlager im Inland und zusammenhängende Freizeitveranstaltungen ohne Übernachtung wird der Fördersatz auf bis zu 7,- Euro pro Tag und Teilnehmer*in erhöht.
Unter bestimmten Voraussetzungen können nun auch Freizeitveranstaltungen ohne Übernachtung gefördert werden. - Für Freizeitmaßnahmen in sonstigen festen Häusern, Bildungsmaßnahmen und Freizeitmaßnahmen einschließlich Zeltlagern im Ausland wird der Fördersatz auf bis zu 9,- Euro pro Tag und Teilnehmer*in erhöht.
- Individualförderung in Richtlinie I: Förderungsfähig sind hier Kinder, Jugendliche und junge Volljährige ab dem 6. Geburtstag und bis nun zum 21. Geburtstag (vorher 18).
Der Eigenanteil der geförderten Personen wird auf 7,- Euro pro Tag angehoben.
Änderungen in Richtlinie II
- Bei Tages-, Wochenend- und Wochenveranstaltungen berechnet sich der Zuschuss anhand des Tagessatzes, der auf 42,- Euro pro Tag und Person erhöht wurde.
- In die Förderung neu aufgenommen wurden digitale / hybride Maßnahmeformen. Diese digitalen/hybriden Maßnahmen können nun über die Richtlinie II nach den gleichen Regeln abzurechnen wie Präsenzveranstaltungen.
Änderungen in Richtlinie III
Die Höhe des Zuschusses steigt ab 2023 auf bis zu 70 % der tatsächlichen Kosten. Die Förderung wird auf maximal 500,- Euro pro Ortsgruppe oder Kreisverband und Antragsjahr begrenzt (vorher 250,- Euro).
Neue Dokumente zur Beantragung
Gleichzeitig wurde in der MItgliedsversammlung festgelegt, dass ab 2023 nur Excel-Dokumente zur Beantragung der einzelnen Förderungen genutzt werden sollen. Diese sind so konzipiert, dass sie komplett durch den Weg der Beantragung und Abrechnung führen. Zudem enthalten sie kleine Hilfestellungen. Diese Dateien besitzen eine hohe Kompatibilität zu anderen Office-Paketen.
Ihr findet die Dateien und Tools bei den einzelnen Richtlinien im Download (die teilweise auch noch alte Dokumente verschwinden mit der Abrechnung des Maßnahmejahrs 2022...).